TRENDY TASTES / RECHTLICHES
AGB für Catering & Events
Vertragsentwurf · nicht als geltende AGB freigegeben · Stand 22.10.2026
Private Vorschau: Rechtstexte im Entwurf. Anbieter- und Hostingangaben müssen vor öffentlicher Nutzung vervollständigt werden.
1. Vertragspartner und Anwendungsbereich
Diese Bedingungen sind für individuell vereinbarte Catering- und Street-Food-Leistungen unter der Geschäftsbezeichnung Trendy Tastes vorgesehen. Der vollständige Rechtsträger ist im Angebot und im Impressum zu benennen; seine Identität ist derzeit noch offen. Dieser Entwurf wird erst Vertragsbestandteil, wenn die endgültige Fassung vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und wirksam vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen gehen vor.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Die Website präsentiert Konzepte und Serviervorschläge. Die Vorbereitung oder Versendung einer Anfrage bucht keinen Termin und begründet keine Zahlungspflicht. Umfang, Preis und Vertragsparteien werden in einem gesonderten Angebot festgelegt. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen über dieses konkrete Angebot zustande. Die Website bietet derzeit keinen verbindlichen Online-Buchungsabschluss.
3. Leistungsumfang
Das konkrete Angebot beschreibt Menü, Mengen beziehungsweise Gästezahl, Servicezeit, Veranstaltungsort, Personal, Ausstattung und gegebenenfalls Anfahrt, Auf- und Abbau. Fotos begründen keine Zusage einer bestimmten Portionsgröße oder Präsentation. Wesentliche Änderungen des vereinbarten Menüs bedürfen einer Vereinbarung; ein freies einseitiges Austauschrecht wird nicht eingeräumt.
4. Preise und Zahlung
Verbraucherangebote nennen den Gesamtpreis einschließlich anfallender Umsatzsteuer und vereinbarter Nebenkosten. Gegenüber Unternehmern werden Nettopreise nur eindeutig als solche ausgewiesen. Zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Beauftragung mit Preis vereinbart. Abschläge, Fälligkeiten und Zahlungswege werden im konkreten Angebot festgelegt; aus dieser Website folgt keine Anzahlungspflicht.
5. Mitwirkung und Veranstaltungsort
Zugang, Stellfläche, erforderliche Strom- und Wasseranschlüsse, Entsorgung sowie Zuständigkeiten für Genehmigungen und Brandschutz werden vorab im Angebot festgehalten. Ein Holzkohlegrill wird nur eingesetzt, wenn die örtlichen Regeln und die erforderlichen Sicherheitsbedingungen dies erlauben. Fehlende Voraussetzungen und Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen, damit eine Lösung vereinbart werden kann.
6. Allergene und Lebensmittel
Verbindliche Zutaten- und Allergeninformationen werden für die tatsächlich angebotenen Speisen vor Kaufabschluss bereitgestellt. Besondere Ernährungsanforderungen sind vorab abzustimmen. Eine allergenfreie Zubereitung oder der Ausschluss jeder Kreuzkontamination wird nur zugesagt, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde. Gesetzliche Informations- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.
7. Änderungen, Absage und Stornierung
Termin-, Mengen- und Menüänderungen werden im Einzelfall vereinbart. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben bestehen. Dieser Entwurf enthält keine pauschalen Stornogebühren. Für Entgelt- oder Schadensersatzansprüche gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen, einschließlich der Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs, soweit gesetzlich vorgesehen.
8. Leistungsstörungen und Haftung
Bei Mängeln und Leistungsstörungen gelten die gesetzlichen Rechte. Sicherheitsrelevante Probleme sind umgehend mitzuteilen; gesetzliche Rechte gehen durch eine verspätete Mitteilung nicht pauschal verloren. Es wird kein allgemeiner Haftungsausschluss und keine pauschale Haftungsobergrenze vereinbart. Bei unvorhersehbaren Hindernissen werden mögliche Anpassungen besprochen; gesetzliche Rechte und die Risikoverteilung bleiben maßgeblich.
9. Verbraucher und Widerruf
Ein gesetzliches Widerrufsrecht wird nicht pauschal ausgeschlossen. Bei termingebundener Lieferung von Speisen und Getränken kann die Ausnahme nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB greifen. Ob sie anwendbar ist, richtet sich nach dem konkreten Vertrag. Besteht ein Widerrufsrecht, sind Belehrung und Musterformular vor Abschluss des betreffenden Vertrags gesondert bereitzustellen.
10. Schlussregelungen
Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung für Verbraucher wird nicht getroffen. Unwirksame Klauseln werden durch die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ersetzt. Die endgültige Vertragsfassung, Vertragspartnerangaben und etwaige Informationen zur Verbraucherschlichtung sind vor Verwendung zu vervollständigen.